Information zu § 15 Abs 1 S. 5 VerpackG

Nach § 15 Abs 1 S. 5 VerpackG sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Folgendes zu informieren:

 

1. Unser Unternehmen hat zur Erfüllung ihrer Rücknahmepflichten von sog. nicht-beteiligungspflichtigen Verpackungen (insbesondere Transport- und Gewerbeverpackungen) einen Servicevertrag mit der Landbell GmbH abgeschlossen. Danach haben auch Sie das Recht, der Landbell GmbH anzuzeigen, dass diese Ihre nicht-beteiligungspflichtigen Verpackungen vor Ort zurücknimmt.

2. Sinn und Zweck der Rücknahme der nicht-beteiligungspflichtigen Verpackungen ist es dazu beizutragen, dass die Erreichung der von der EU vorgegebenen Verwertungsziele erleichtert wird.

(3. Sollte unser Haus mit ihnen bereits eine andere Regelung zur Entsorgung unserer nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen getroffen haben, sind diese Verpackungen von o.g. Rücknahmemöglichkeit ausgeschlossen.)

 

Sollten Sie also Bedarf haben, dass unsere an Sie gelieferten nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen vor Ort zurückgenommen werden, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

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